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Die Entscheide sind auf die weiter gesunkenen Preise für Photovoltaikanlagen zurück zu führen. Durch die Reduktion der Vergütung sinken die ungedeckten Kosten für Solarstrom unter 50 Rp./kWh, weshalb gemäss Energiegesetz der maximale Anteil der Photovoltaik am KEV-Fördertopf von 5 auf 10 Prozent ansteigt. Die jährliche Zubauleistung steigt dadurch von bisher 30 auf 50 bis 70 MW.
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