Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-installationen (NIV) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt.
Nach dieser Verordnung werden neu die Kontrollen nicht mehr durch das Energie liefernde Werk, sondern durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt.
Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).* Innerhalb der Frist von 6 Monaten ist der Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen. Diese Fachperson muss im Besitze einer Kontrollbewilligung sein.
Sobald der Sicherheitsberater den korrekten Zustand der Installation bestätigt, erstellt er den Sicherheitsnachweis für den Eigentümer. Eine Kopie davon wird an das EVU weitergeleitet. Wenn Mängel bestehen, müssen diese von einer vom Sicherheitsberater unabhängigen Fachperson behoben werden.
*Für die verschiedenen Gebäudearten gibt es unterschiedliche Kontrollperioden:
| Schulen, Warenhäuser, Hotels |
5 Jahre |
| Büros, Gewerbebauten, Landwirtschaft |
10 Jahre |
| Wohnungsbau (Ein– und Mehrfamilienhäuser) |
20 Jahre |