Contris AG
Kontrolle - zu Ihrer Sicherheit!
- Haben Sie von Ihrem Elektrizitätswerk ein Aufgebot für die Installationskontrolle erhalten?
- Wissen Sie, dass seit dem 1. Januar 2002 der Eigentümer für die Kontrolle der Installationen selbst verantwortlich ist?
Die periodische Kontrolle der Elektroinstallationen dient allen – sie bringt versteckte Mängel an den Tag und kann unter Umständen sogar Leben retten.
Fachgerecht erstellte, seriös unterhaltene und regelkonform geprüfte Installationen sind die Grundlagen für Ihre Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie.
Gut aus– und weitergebildetes Personal mit modernen technischen Messgeräten bietet Ihnen Gewähr, über sichere elektrische Installationen zu verfügen.
Kurzprofil
Die Mitgliedwerke des Energiepools Rii-Seez Power gründeten am 20. März 2003 die Firma contris ag. Die contris ag empfiehlt sich für die gesetzliche Sicherheitskontrolle der elektrischen Installationen.
Gesetzliche Bestimmungen
Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-installationen (NIV) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt.
Nach dieser Verordnung werden neu die Kontrollen nicht mehr durch das Energie liefernde Werk, sondern durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt.
Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).* Innerhalb der Frist von 6 Monaten ist der Eigentümer verpflichtet, die Installation prüfen zu lassen. Der Eigentümer muss einer Fachperson den Auftrag zu dieser Kontrolle erteilen. Diese Fachperson muss im Besitze einer Kontrollbewilligung sein.
Sobald der Sicherheitsberater den korrekten Zustand der Installation bestätigt, erstellt er den Sicherheitsnachweis für den Eigentümer. Eine Kopie davon wird an das EVU weitergeleitet. Wenn Mängel bestehen, müssen diese von einer vom Sicherheitsberater unabhängigen Fachperson behoben werden.
*Für die verschiedenen Gebäudearten gibt es unterschiedliche Kontrollperioden: